Bochumer Kardiologie Praxis
Rezeptwunsch
Ab dem 1.1.2024 gibt es für gesetzlich Versicherte ausschließlich das neue elektronische Rezept (E-Rezept). Um ein solches Rezept auszustellen, müssen wir auf jeden Fall vorher ihre Versichertenkarte eingelesen haben. Danach können wir gerne auf E-Mail- oder telefonische Anfrage Ihren Rezeptwunsch am gleichen Tag oder am nächsten Werktag wie gewohnt erfüllen. Sie können dann ihre Verordnung in jeder Apotheke in ganz Deutschland unter Vorlage ihrer Versichertenkarte abholen.

Rezeptwunsch

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